Ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h ist DIE GARTEN TULLN behördlich verpflichtet, den Baumwipfelweg, den Kinderspielplatz und die Auwaldinsel aus Sicherheitsgründen zu sperren.
Ab einer Windgeschwindigkeit von 80 km/h ist DIE GARTEN TULLN verpflichtet, das gesamte Gelände aus Sicherheitsgründen zu sperren.
Bei einem aufziehenden Gewitter ist DIE GARTEN TULLN verpflichtet, den Baumwipfelweg (Blitzschlag) aus Sicherheitsgründen zu sperren.